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RechtWissen
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung
Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.
Wahlleitfaden
Arbeitshilfe, MAV-WahlenWahlleitfaden reguläres Verfahren
Die DiAG-MAV Geschäftsstelle hat einen Wahlleitfaden zur Wahl im regulären Wahlzeitraum März 2024 herausgegeben.
Der Wahlleitfaden enthält wichtige Informationen und Vorlagedokumente. Diese können auch für Wahlen nach diesem Zeitraum verwendet werden. Allerdings müssen die Fristen neu berechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldebögen nach der Wahl vollständig ausgefüllt an die DiAG-MAV Geschäftsstelle gesandt werden.
Rückmeldebögen:
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Vorlagedokumente des Wahlleitfadens zum isolierten Download:
15a-Regelung für unselbständig geführte Dienststellen_2024
15-Aushang-Einladung_2024
16-Mitteilung an den Dienstgeber-MAV-Wahl_2024
17-Liste aller MitarbeiterInnen_2024
18-Wählerverzeichnis_2024
19-Wählerverzeichnis-Fristen_2024
20-Informationen zur MAV-Wahl-Kandidatenvorschläge_2024
21-Informationen zur MAV-Wahl-Wahl der MAV_2024
22-Wahlvorschlag_2024
23-Kandidatenliste_2024
24-Stimmzettel_2024
25-Briefwahl_2024
26 Briefwahl statt Urnenwahl_2024
27-Ergebnis der MAV-Wahl_2024
28-neu gewählte MAV_2024
29-Mitteilung an den Dienstgeber_2024
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Wahlleitfaden vereinfachtes Verfahren
Arbeitshilfe, MAV-WahlenWahlleitfaden vereinfachtes Verfahren
In Einrichtungen mit bis zu 50 Wahlberechtigen kann die MAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden.
Die DiAG-MAV Geschäftsstelle hat einen Wahlleitfaden zur Wahl im vereinfachten Wahlzeitraum März 2024 herausgegeben.
Der Wahlleitfaden enthält wichtige Informationen und Vorlagedokumente. Diese können auch für Wahlen nach diesem Zeitraum verwendet werden. Allerdings müssen die Fristen neu berechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldebögen nach der Wahl vollständig ausgefüllt an die DiAG-MAV Geschäftsstelle gesandt werden.
Rückmeldebögen:
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Vorlagedokumente des Wahlleitfadens für das vereinfachte Wahlverfahren zum isolierten Download:
15a-Regelung für unselbständig geführte Dienststellen_2024
15-Aushang-Einladung_2024
15b-Aushang-Einladung MAV_2024
17-Liste aller MitarbeiterInnen_2024
18-Wählerverzeichnis_2024
19-Wählerverzeichnis-Fristen_2024
20-Informationen zur MAV-Wahl-Kandidatenvorschläge_2024
24-Stimmzettel_2024
27-Ergebnis der MAV-Wahl_2024
29-Mitteilung an den Dienstgeber_2024
30-Schreiben an die DiAG-Angaben zur Einrichtung_2024
31-Schreiben an die DiAG-Angaben zur MAV_2024
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Staatliche GesetzeTeilzeit- und Befristungsgesetz
Hier finden Sie das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Einigungsstelle
Adressen und externe Links, Fachkreis Alten- und Pflegedienste, Fachkreis Bistum und sonstige Einrichtungen, Fachkreis Caritas- und Fachverbände, Fachkreis Heil- und sozialpädagogische Einrichtungen / Heime, Fachkreis Kirchengemeinde und Kindertagesstätten, Fachkreis Krankenhäuser, Fachkreis SchulenEinigungsstelle
Die Einigungsstelle entscheidet über Regelungsstreitigkeiten zwischen Dienstgebervertreter und Mitarbeitervertretung gemäß §§ 40 ff MAVO.
Vorsitzender der Einigungsstelle ist Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob. Stellvertretende Vorsitzende ist Frau Rechtsanwältin Justine Sandkämper.
Für die Einigungsstelle ist eine Geschäftsstelle eingerichtet:
Einigungsstelle für Mitarbeitervertretungsangelegenheiten im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht, Frau Mithöfer
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
0541 34978 217, Einigungsstelle@caritas-os.de
Schlichtungsstelle
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Die Schlichtungsstelle entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Dienstgebervertreter und Mitarbeiter.
Vorsitzender der Schlichtungsstelle ist Herr Antonius Fahnemann. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Schrader.
Für die Schlichtungsstelle ist eine Geschäftsstelle eingerichtet:
Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht, Frau Mithöfer
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
0541 34978 217, Schlichtungsstelle@caritas-os.de