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Schlichtungsordnung
Kirchliche Gesetze und Ordnungen, MAVen internSchlichtungsordnung
Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle
Gemeinsame Schlichtungsstelle Caritas uns Verfasste Kirche im Bistum Osnabrück
Gesamtregelung zur Befristung
Kirchliche Gesetze und OrdnungenErsetzende Entscheidung des Vermittlungsausschusses der ZAK vom 22. Januar 2024
Eine Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Darüber hinaus wurden die Kettenbefristungen stark eingeschränkt. Im Unterschied zu den im weltlichen Arbeitsrecht möglichen 10 Jahren, dürfen katholische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal 6 Jahre befristet eingestellt werden.
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Regelung ab 1. Juni 2024 in Kraft getreten.
Gesetzessammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Kirchliche Gesetze und Ordnungen, MAVen internGesetzessammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht / Grünes Heft
Das „Grüne Heft“ enthält eines Sammlung von Gesetzen zum Arbeitsrecht im Bistum Osnabrück. Sie finden dort die
AVR Caritas
Fachkreis Alten- und Pflegedienste, Fachkreis Caritas- und Fachverbände, Fachkreis Heil- und sozialpädagogische Einrichtungen / Heime, Fachkreis Krankenhäuser, Kirchliche Gesetze und OrdnungenAVR Caritas
Die AVR Caritas wird vom Lambertus Verlag zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.
Zudem ist die AVR-Caritas zu finden auf der Internetseite von Herrn Schiering: schiering.org
AVO der KODA Osnabrück-Vechta
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Die aktuelle Ausgabe der Arbeitsvertragsordnung mit den 89. Änderungen können Sie hier downloaden: