RechtWissen

Gesetzestexte, Rechtsprechung und Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretung

Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen im Dienst kirchlicher Einrichtungen? Finden Sie hier kompakte Informationen zu vielen Themenbereichen.

Einigungsstelle

Die Einigungsstelle entscheidet über Regelungsstreitigkeiten zwischen Dienstgebervertreter und Mitarbeitervertretung gemäß §§ 40 ff MAVO.

Vorsitzender der Einigungsstelle ist Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob. Stellvertretende Vorsitzende ist Frau Rechtsanwältin Justine Sandkämper.

Für die Einigungsstelle ist eine Geschäftsstelle eingerichtet:

Einigungsstelle für Mitarbeitervertretungsangelegenheiten im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht, Frau Mithöfer
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
0541 34978 217, Einigungsstelle@caritas-os.de

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Dienstgebervertreter und Mitarbeiter.

Vorsitzender der Schlichtungsstelle ist Herr Antonius Fahnemann. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Schrader.

Für die Schlichtungsstelle ist eine Geschäftsstelle eingerichtet:

Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle im Bistum Osnabrück
c/o Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Geschäftsstelle in der Stabsstelle Recht, Frau Mithöfer

Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
0541 34978 217, Schlichtungsstelle@caritas-os.de

Urteile des Bundesarbeitsgericht (BAG)

Urteile des Bundesarbeitsgerichts sind auch von wesentlicher Bedeutung für Mitarbeitende im kirchlichen Dienst. Das Gericht veröffentlicht auf seiner Internetseite nicht nur Urteile, sondern auch Pressemitteilungen, durch die man sich bereits vor Veröffentlichung eine Urteils über die Entscheidungen informieren kann.