Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB)
Wenn die MAV die Beschwerde des Mitarbeitenden an den Dienstgeber weitergeleitet hat, dieser der Forderung des Mitarbeitenden aber nicht nachkommt, stellt sich die Frage: Was nun?
Jetzt muss der Mitarbeitende seine individuelle Forderung selber durchsetzen.
Die MAVen erhalten rechtliche Unterstützung durch die Geschäftsführerin der DiAG-MAV; aber wer hilft dem Mitarbeitenden?
Die KAB gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und allen Gebieten, die der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind. Die KAB ist ein Verband mit berufs- und sozialpolitischer Zwecksetzung. Daher ist sie berechtigt, ihre Mitglieder vor den jeweiligen Gerichten zu vertreten.
Die KAB-Rechtssekretäre stehen mit Rat und Tat zur Seite; bei „großen“ oder „kleinen“ Fragen. Sie bieten eine rechtliche Einschätzung, einen Überblick über die Optionen und Möglichkeiten und vertreten die Interessen der Arbeitnehmer vor der Schlichtungsstelle und vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
KAB Rechtssekretäre und ehrenamtliche Rechtsberater*innen der KAB im Diözesanverband Osnabrück:
Kleine Domsfreiheit 23
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 – 318 391
E-Mail: KAB Osnabrück