Die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“, die seit 2022 in Kraft ist, eröffnet eine Fülle Möglichkeiten, die christliche Identität und das christliche Profil der Einrichtungen im Bistum Osnabrück zu stärken und auszubauen.

Die Verantwortung für diese Aufgabe liegt primär beim Dienstgeber, kann aber nur zusammen mit der Dienstgemeinschaft bewältigt werden.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, gibt es mittlerweile verschiedene Dokumente.

Von besonderer Bedeutung ist die Arbeitshilfe „Aus gutem Grund – mit christlichem Profil“, die sechs Kriterien formuliert und die das Bistum Osnabrück Anfang Juni veröffentlicht.

Am Tag der Dienstgemeinschaft 2024 wird es praxisnah um diese Kriterien und die Umsetzung der Grundordnung gehen.

Sie sind herzlich eingeladen!

Ulrich Beckwermert
St. Vertreter des Diözesanadministrators

Johannes Buß
Caritasdirektor

Sabine Dechow
Vorsitzende der DiAG-MAV