Verkürzte Stufenlaufzeiten im SuE-Bereich
Zum 01.10.2024 fallen die besonderen, längeren Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst weg. Ab dann gilt grundsätzlich für alle Mitarbeitenden, dass die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zwei Jahre beträgt und in Stufe 3 drei Jahre.
Für Beschäftigte, die bereits in der Stufe 4 sind, hat dies nur bei Eingruppierung in der S 4 bzw. in der S 8b Auswirkungen. Beschäftigte der Stufe 1 profitieren vom schnellen Stufenaufstieg demnächst.
Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Beschäftigten, die am Stichtag 1. Oktober 2024 der Stufe 2 oder Stufe 3 zugeordnet sind. SuE-Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von mehr als zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet.
SuE-Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet.
Beschäftigte in der S 4 Fallgruppe 2 Stufe 4 bzw. in der S 8b Fallgruppe 2, jeweils Stufe 4 und Beschäftigte in der S 8b Fallgruppen 1, 3, 4 oder 5 in Stufe 4 mit mehr als 4 Jahren Stufenlaufzeit werden der Stufe 5 zugeordnet; Beschäftigte in der S 8b Fallgruppen 1, 3, 4 oder 5 in Stufe 5 mit mehr als 5 Jahren Stufenlaufzeit werden der Stufe 6 zugeordnet.
Die Stufenlaufzeit beginnt nach der Neuzuordnung ab dem 01.10.2024 zu laufen.
Zudem wird die Stufensperrungen aufgehoben. Bisher galt, dass für Mitarbeiter in den Entgeltgruppen S 4 Fallgruppe 2 und S 8b Fallgruppe 2 die Stufe 4 die Endstufe ist.
Der Dienstgeber hat diese Regelungen auch ohne Antrag umzusetzen. Da die Stufe Teil der Eingruppierung ist, hat die MAV die rechtmäßige Umsetzung zu prüfen.
Weitere Infos dazu sind zu finden unter www.akmas.de im ak.mas Info September 2024.
In der Textausgabe der AVO sind die Änderungen leider noch nicht zu finden.